Baptisten

Gemeinden und christliche Einrichtungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutzreform ist längst auch in den christlichen Gemeinden und Einrichtungen angekommen. Es stellt sich die Frage, welche rechtlichen Verpflichtungen sich aus der ab dem 25. Mai 2018 auch in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für christliche Gemeinden und Einrichtungen ergeben.
Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) macht von dem Recht als Freikirche Gebrauch, sich eine eigene Datenschutzordnung zu geben.

Diese ist inzwischen gemäß EU-Vorgaben erstellt worden. Sie wurde auf dem Bundesrat im Mai 2018 verabschiedet.

Die Datenschutzordnung (DSO) des BEFG, die Datenschutzerklärung unserer Gemeinde, der EFG-Sterup und das Impressum stellen wir Ihnen auf unseren Webseiten zur Einsichtnahme und teilweise auch zum Download bereit.

Fragen, Anregungen ? Wende Dich gern an die Gemeindeleitung unserer Gemeinde.

Hier stellen wir Dir zum Nachlesen oder erforderlichenfalls auch zum Download das derzeit wesentliche Dokument bereit: